Die Monopolkommission hat sich mit den wettbewerblichen Auswirkungen des deutschen Tarifsystems auf die nachgelagerten Produktmärkte beschäftigt. Untersucht wurden zum einen die Auswirkungen, die von Allgemeinverbindlicherklärungen und der Festsetzung von Mindestlöhnen auf Produktmärkte ausgehen. [...] Aufgrund der erheblichen wettbewerblichen Missbrauchsgefahr von Allgemeinverbindlicherklärungen befürwortet die Monopolkommission aus ordnungspolitischer Sicht eine starke Einschränkung dieser [...].
Zum anderen hat die Monopolkommission das Phänomen der Spartengewerkschaften analysiert. [...] Dringliche Aufgabe des Gesetzgebers und der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Entwicklung von Instrumenten zur Einhegung der faktisch bereits wirksamen Tarifpluralität.
(Auszüge aus der Pressemitteilung der Monopolkommission, 18. Gutachten der Monopolkommission vom 14. Juli 2010).


