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White Collar Crime Teil 2: Compliance-Management

Ein zunehmend wichtiger Bereich unternehmerischen Handelns, der auch in engem Zusammenhang steht mit Maßnahmen der Betrugsprävention, ist das “Compliance-Management“. Damit werden jene Aktivitäten von Unternehmen beschrieben, die der Anpassung an und der Befolgung von aktuellen gesetzlichen Auflagen und Regeländerungen gewidmet sind. Besonders auf den Gebieten des Bilanz- und Kapitalmarktrechts (auf denen hier das Schwergewicht liegen soll) hat es in den letzten Jahren zahlreiche Neuregelungen gegeben, deren Umsetzung für die Unternehmen einerseits mit Kosten verbunden, andererseits zwingend erforderlich ist, um strafrechtliche Probleme und Imageschäden zu vermeiden.

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White Collar Crime Teil 1: Ansätze zur Betrugsprävention in Unternehmen

Die jüngste Finanz- und Bankenkrise (wie auch ähnliche Krisen zuvor) haben für die beteiligten Unternehmen nicht nur ökonomische Auswirkungen, sondern sind auch aus juristischer Sicht von Relevanz. Nicht selten werden die wirtschaftlichen Katastrophen zumindest zum Teil von illegalem Verhalten begleitet oder ausgelöst. Auf der anderen Seite sind Änderungen des zu beachtenden gesetzlichen Rahmens für Firmen eine stetige Herausforderung, der es angemessen zu begegnen gilt, will man nicht die Reputation oder gar die Existenz des eigenen Unternehmens gefährden.

Einige wenige, juristisch bedeutsame Aspekte aus diesem Zusammenhang sollen in der Reihe zum “White Collar Crime” beleuchtet werden; allerdings nicht nur mit Bezug zur letzten Krise.

Als erstes geht es hier um den weiten Bereich der “Betrugsprävention”: Wie kann ein Unternehmen selbst schon im Vorfeld durch vorsorgende “Anti-Fraud-Maßnahmen” sicherstellen, dass es in der eigenen Firma, zum Beispiel im Rechnungswesen, nicht zu strafrechtlich relevanten Verstößen kommt.

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