Schlagworte

Urteil zu den Christlichen Gewerkschaften und Folgen für die Zeitarbeitsfirmen

Das Bundesarbeitsgericht hat Klartext gesprochen: In seinem Beschluss vom 14. Dezember 2010 hat es festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) keine Tarifverträge abschließen konnte.

Lesen Sie weiter im Kommentar des Wirtschaftsdienst 1/2011

Das könnte Sie auch interessieren:

Gewerkschaftsmonopol in den Betrieben beendet

Das Bundesarbeitsgericht hat den über Jahrzehnte gepflegten Grundsatz der Tarifeinheit aufgegeben. Tarifeinheit bedeutet: In einem Arbeitsverhältnis oder in einem Betrieb findet immer nur ein Tarifvertrag Anwendung.

Lesen Sie weiter im Kommentar des Wirtschaftsdienst 7/2010

Das könnte Sie auch interessieren:

Moderater Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst

Von der ursprünglichen 5%-Forderung, mit der die Gewerkschaften in die Tarifverhandlungen mit dem Bund und den Kommunen hineingegangen waren, ist nicht viel übrig geblieben. Die Entgelte werden in drei Stufen, gestreckt über 26 Monate, um insgesamt 2,3% angehoben.

Lesen Sie weiter im Kommentar des Wirtschaftsdienst 3/2010

Das könnte Sie auch interessieren: