Die Dynamik der kommunalen Sozialausgaben ist in vielen Kommunen der Hintergrund für strukturell unausgeglichene Haushalte. Der nun gefundene Kompromiss im Vermittlungsausschuss zu den Regelungen des SGB II und SGB XII könnte vor diesem Hintergrund als ein Signal zur Entlastung der Kommunen interpretiert werden. Insbesondere die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund in drei Schritten bis 2014 stellt eine Entlastung für die Kommunen dar.

