In den letzten Jahren werden deutsche Gerichtshöfe immer häufiger zu haushaltspolitischen Fragestellungen angerufen: Aktuelle, prominente Beispiele sind die einstweilige Anordnung des Landesverfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen, mit der der Landesregierung der Vollzug des Nachtragshaushalts 2010 untersagt wurde. Nun drohen die Zahlerländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen gegen die Regelungen des Finanzausgleichs vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
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