“Die Eurokrise hat tiefgreifende Veränderungen im Gefüge von Institutionen und Kompetenzen der Europäischen Union angestoßen. Als Reaktion auf die Krise erfolgte nicht nur eine Verschärfung des Stabilitätspakts, der künftig automatisierte Sanktionen vorsieht und der auf Grundlage des zwischenstaatlichen „Fiskalpakts“ um nationale Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild ergänzt werden soll. Installiert wurde zudem auch ein „Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte”.” (Zeitgespräch, In: Wirtschaftsdienst (4/2012), S. 219).

