Schlagworte

Europäisches Kartellrecht und die Liberalisierung der Gasmärkte - Das E.ON-Urteil

Am 7. Juli 2009 hat die EU-Kommission eine Strafe von insgesamt 1,106 Mrd. Euro gegen die beiden Gasversorger E.ON Ruhrgas und GdF Suez (ehemals Gaz de France) verhängt. Erstmalig geht es dabei um Bußgelder für Kartellverstöße im Energiesektor. Zugleich handelt es sich um die zweithöchste Kartellstrafe, die jemals von der EU in einem Kartellverfahren ausgesprochen wurde.

Lesen Sie weiter im Kommentar des Wirtschaftsdienst 7/2009

Das könnte Sie auch interessieren:

Mehr Wettbewerb durch Liberalisierung? – Effekte der Strommarktregulierung in Deutschland

Die Verbraucher sind die Verlierer und die Stromkonzerne die Gewinner der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland. Dies ist das zentrale Ergebnis einer erst kürzlich veröffentlichten Studie der Fachhochschule Gelsenkirchen und der Hans-Böckler-Stiftung zu den Auswirkungen der Deregulierung der Elektrizitätswirtschaft. Während von 1998 bis 2007 die Stromtarife nur um 5% gesunken sind, sind im gleichen Zeitraum die Unternehmensgewinne um 118% gestiegen.

Diese Ergebnisse zeigen, dass ist ein zentrales Ziel der Liberalisierung, mehr Wettbewerb im Strommarkt, nicht erreicht worden ist. Stattdessen ist eine Marktkonzentration zu verzeichnen, bei der vier große Stromkonzerne (E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall) über 90% der Kraftwerkskapazitäten verfügen.

Diese Literaturliste (Publikationszeitraum 2000-2009) widmet sich der Liberalisierungspolitik unter besonderer Berücksichtigung der Verbrauchersicht. Weiterhin wird die Versorgungssicherheit thematisiert.

Das könnte Sie auch interessieren:

Trennung von Netz und Betrieb in der Stromwirtschaft nun doch nicht erforderlich!

Mit der aktuellen Einigung ist die Forderung der EU-Kommission zur Trennung von Netz und übrigem Geschäft nach langen Verhandlungen endgültig vom Tisch. Was nach einer Niederlage für die Konsumenten klingt, muss jedoch nicht so beurteilt werden. Tatsächlich hat das Unbundling weniger Preissenkungspotenziale als angenommen und zudem erhebliche ökonomische und rechtliche Risiken.

Lesen Sie weiter im Kommentar des Wirtschaftsdienst 4/2009.

Das könnte Sie auch interessieren: