Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die aktuellen Hartz-IV-Regelsätze für unvereinbar mit dem grundgesetzlich gebotenen Schutz der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip erklärt (siehe BVerfG, 1 BvL 1/09). Der Bundesregierung wurde aufgetragen, die Höhe des gesetzlich garantierten Existenzminimums neu zu berechnen und diese Berechnungen nachvollziehbar bzw. öffentlich zu machen. Als Frist hierfür wurde der 1. Januar 2011 gesetzt.
„[…] Nach SPIEGEL-Informationen zeigen die vorläufigen Berechnungen, dass der Regelsatz von derzeit 359 Euro im Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen zu niedrig ist. Die von der Bundesregierung herangezogenen Vergleichszahlen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe beim Statistischen Bundesamt deuten darauf hin, dass der Satz bei einem Betrag von bis zu 400 Euro liegen müsste.“ (spiegel.de, vom 31.07.2010)

