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Schwarzarbeit

“Noch ist nichts beschlossen, aber wenn die Pläne der EU-Kommission zur Reform der Entsenderichtlinie Wirklichkeit werden, könnte die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung in Deutschland erschwert werden. Dabei hatte die EU-Kommission sich doch vor fünf Jahren in einer Mitteilung – gerade mit Blick auf die ausufernde Schattenwirtschaft in Südeuropa – die Bekämpfung der Schwarzarbeit auf die Fahnen geschrieben.” (Dominik H. Enste, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Wirtschaftsdienst 4/2012)

Lesen Sie weiter im Kommentar des Wirtschaftsdienst 4/2012

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Atypische Beschäftigungsformen

Die monatlich von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte Zahl der registrierten Arbeitslosen findet große Aufmerksamkeit und gilt als wesentlicher Maßstab, den Zustand und die Entwicklung des deutschen Arbeitmarktes zu bewerten. Ebenso zentral, wenn auch nicht ganz so stark im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung, ist die Zahl der Erwerbstätigen, die das Statistische Bundesamt monatlich mitteilt.

Lesen Sie weiter bei den Ökonomischen Trends im Wirtschaftsdienst 3/2012

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Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft

Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft sind in Europa nicht erst durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ein relevantes wirtschaftliches Phänomen geworden. Das Nord- Süd-Gefälle bei der Verbreitung dieses devianten Verhaltens hat schon bei Einführung der gemeinsamen Währung für Unruhe gesorgt.

Lesen Sie weiter im Kommentar des Wirtschaftsdienst 2/2012

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Langzeitarbeitslosigkeit: Fortschritte nicht gefährden

Der Bundestag hat Ende September 2011 ein „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ verabschiedet, das Vereinfachungen, aber auch Kürzungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik vorsieht.

Lesen Sie weiter im Kommentar des Wirtschaftsdienst 10/2011

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Ein-Euro-Jobs

Der Bund kürzt in diesem und im kommenden Jahren stark bei den Wiedereingliederungsinstrumenten der Arbeitsmarktpolitik. Betroffen davon sind auch die sogenannten “Ein-Euro-Jobs”. Dieses Instrument wird von der Gewerkschaftsseite stark kritisiert, da es faktisch Arbeitszwang sei und zum Lohndumping beitrage und von der Arbeitgeberseite hochgelobt, da es den Personaleinsatz flexibilisiert.

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Arbeitsmarktdiskriminierung aus Unternehmenssicht

Die bei Analysen des Arbeitsmarktes zu beobachtende oder vermutete Diskriminierung bestimmter Gruppen von Arbeitskräften findet auf der betrieblichen Ebene ihre konkreten Ansatzpunkte: Angefangen z.B. von der Ablehnung einzelner Bewerber über Differenzierungen bei der Vergütung bis hin zur Auswahl von Mitarbeitern bei betriebsbedingten Kündigungen lauern Gefahren zur Verletzung gesetzlicher Gleichbehandlungsvorschriften oder ethischer Normen.

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Arbeitsmarktdiskriminierung: 3. Ältere Arbeitnehmer

Vorruhestandsregelungen wie das Altersteilzeitgesetz haben in Deutschland bis in die jüngste Zeit hinein das vorzeitige Ausscheiden älterer Arbeitnehmer aus dem Berufsleben zugunsten jüngerer begünstigt. Mit der Verschiebung der demographischen Struktur hin zu einem höheren Anteil älterer Menschen stellt sich die Frage einer Neubewertung dieser Praxis, zumal die Menschen im Durchschnitt länger leben und sich häufig auch in einer besseren gesundheitlichen Verfassung befinden als frühere Generationen.

Als Folge dieser Entwicklung beginnt sich allmählich der öffentliche Diskurs zu verändern: Statt wie bisher eine ständige Verjüngung am Arbeitsmarkt zu fordern, werden die zuvor massiv unterstützte geringe Erwerbsbeteiligung Älterer und die damit einhergehenden ungünstigen Beschäftigungs- und Vermittlungschancen als Anzeichen für eine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer beurteilt.

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Arbeitsmarktdiskriminierung: 2. Migranten und Ausländer

In Deutschland ist die Zuwanderung von meist ungelernten Arbeitskräften jahrzehntelang im jeweils kurzfristigen arbeitsmarktpolitischen Interesse organisiert worden. Erst seit einigen Jahren werden diese Menschen in der öffentlichen Meinung zunehmend als Migranten gesehen, so dass ihr Verharren in niedriger Bildung, wenig qualifizierten Arbeitsplätzen und erhöhter Arbeitslosigkeit als fortdauernde Diskriminierung wahrgenommen wird. Damit ist immerhin ein erster Ansatzpunkt gegeben für die Entwicklung politischer Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Arbeitsmarkt- und damit Integrationschancen.

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Arbeitsmarktdiskriminierung: 1. Geschlechterungleichheit

Die kürzlich erfolgte Auszeichnung der US-Ökonomin Francine D. Blau mit dem IZA-Preis für Arbeitsmarktforschung hat den Blick auf die nach wie vor bestehende Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt gelenkt.

Jedoch sind nicht nur Frauen von Diskriminierung betroffen; auch Gruppen wie z.B. Migranten, jüngere Arbeitskräfte, Personen mit niedriger Qualifikation sowie sexuelle Minderheiten und neuerdings auch Ältere sehen sich diversen Schwierigkeiten ausgesetzt. Trotz langjähriger Bestrebungen zur Verbesserung von deren Arbeitsmarktchancen gibt es nach wie vor im wesentlichen nur eine Gruppe, die nicht von Nachteilen betroffen ist: Einheimische Männer mittleren Alters und mittlerer bis gehobener Qualifikation. Der banale Grund für diese Tatsache: Auch Betriebsleiter, Führungskräfte und Personalverantwortliche gehören meist zu dieser Gruppe.

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IZA-Preis 2010 geht an US-Arbeitsmarktforscherin Francine D. Blau

Die US-Professorin Francine D. Blau erhält in diesem Jahr den IZA-Preis für Arbeitsmarktforschung des Instituts zur Zukunft der Arbeit. Mit 50.000 Euro zählt der Preis zu einer der weltweit am höchsten dotierten Ökonomie-Auszeichnungen.

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