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Vertrag von Lissabon – Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur EU-Verfassung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon kann schon heute in seiner Bedeutung kaum überschätzt werden. Wurde noch vor wenigen Wochen so getan, als ob das Gericht zwar ein wenig an der sogenannten Begleitgesetzgebung monieren, aber den Vertrag im Großen und Ganzen passieren lassen werde, so wird bei eingehender Beschäftigung mit dem Urteil deutlich, dass sich dahinter viel mehr verbirgt.

Lesen Sie weiter im Leitartikel des Wirtschaftsdienst 7/2009

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