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Kontroverse um die grüne Gentechnik

Kurz nachdem Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner den Anbau der umstrittenen Genmaissorte MON 810 in Deutschland verboten hatte, genehmigte sie den Anbau der Genkartoffel Amflora zu industriellen Zwecken im Versuchsanbau.
Beide Entscheidungen sind umstritten – je nach Standpunkt von Politik, Verbraucherorganisationen, Umweltschützern und Industrie werden sie kritisiert bzw. begrüßt; sie haben nicht nur in der CDU/CSU die Kontroverse über die Zukunft der grünen Gentechnik in Deutschland neu entfacht.

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Die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland

Am 19. Juni 1999 unterzeichneten 29 Länder in Bologna eine Erklärung, die das deutsche Hochschulsystem so grundlegend umgestalten sollte, wie es seit dem Wirken von Wilhelm von Humboldt Anfang des 19. Jahrhunderts nicht mehr geschehen ist. Das Ziel der mittlerweile 45 unterzeichneten Länder war die Schaffung eines europäischen Hochschulrahmens, der, bis 2010 umgesetzt, die Studienabschlüsse vergleichbarer machen und eine höhere Mobilität der Studierenden innerhalb des europäischen Binnenmarktes ermöglichen sollte. Diese Literaturübersicht widmet sich der Umsetzung des nach dem italienischen Tagungsort benannten Bologna-Prozesses in Deutschland.

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Soziale Frage revisited!? – Die Gefahr sozialer Unruhen bei anhaltender Wirtschaftskrise

„Die Menschen verstehen nicht, dass unten um jeden Cent gefeilscht wird, oben aber Milliarden vergeben werden“ (Gerd Häuser, Interview mit Spiegel Online).

Obwohl alle volkswirtschaftlichen Kennzahlen steil nach unten zeigen (bspw. BIP -6%), ist die allgemeine Stimmung in der Bevölkerung noch ausgesprochen gut. Das sich dies bei anhaltender Wirtschaftskrise schnell ändern könnte, wurde in jüngster Zeit oft thematisiert (u. a. Gesine Schwan, Michael Sommer). Wie der Blick in die Geschichte zeigt, haben schwere, dauerhafte Wirtschaftskrisen schon des Öfteren eine Infragestellung der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung verursacht, welche letztlich auch vor dem Politischen System nicht halt machte (siehe Argentinien 1930iger Jahre/ Beginn 21. Jahrhundert, vgl. auch Frankreich).
Diese Literaturübersicht führt nicht nur in die aktuellen Diskurse über das revolutionäre Potential von Wirtschaftskrisen ein, sondern beinhaltet auch den Blick in die Geschichte, wobei Bezüge zur Sozialen Frage oder den Sozialen Bewegungen mit eingeschlossen sind.

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White Collar Crime Teil 4: Reputationsrisiken

Firmeninterne Betrugsbekämpfung, Compliance-Management, etc. dienen nicht nur der Aufrechterhaltung allgemeiner unternehmensethischer Grundsätze und der Vermeidung von illegalem Handeln, sondern zielen auch und vor allem auf das öffentliche Image bei Verbrauchern, Geschäftskunden und Medien. Denn ist die Reputation erst einmal verspielt, wird die Wiedererlangung ein sehr teurer und langwieriger Prozess, den das Unternehmen im schlimmsten Fall nicht mehr überlebt. Nicht umsonst gilt das Reputationsrisiko als “risk of risks“.

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White Collar Crime Teil 3: Whistleblowing

Gesetzesverstöße – wie z.B. Betrug -, die in Unternehmen vorkommen können, sind häufig von außen nicht erkennbar und müssen erst aufgedeckt werden, ehe sie wahrgenommen und geahndet werden können. Das geschieht oft erst mit einiger Zeitverzögerung, besonders wenn die Aufklärung von Mitarbeitern vorgenommen wird.

Der Begriff des “Whistleblowers” entstammt dem anglo-amerikanischen Rechtssystem und bezeichnet einen Informanten, der rechtliche Verstöße oder Missstände in seiner Firma an die Öffentlichkeit bringt. Als Arbeitnehmer befindet er sich dabei in einem Konflikt zwischen seiner Loyalitätspflicht und seinem Gewissen. Ähnliches gilt z.B. für externe Rechnungsprüfer eines Unternehmens.

In Großbritannien und den USA gibt es eine auf das Whistleblowing bezogene Gesetzgebung, in Deutschland ist der Tatbestand bisher nicht gesetzlich geregelt.

Unter den angegebene Weblinks finden sich weiterführende Informationen zum Thema.

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White Collar Crime Teil 2: Compliance-Management

Ein zunehmend wichtiger Bereich unternehmerischen Handelns, der auch in engem Zusammenhang steht mit Maßnahmen der Betrugsprävention, ist das “Compliance-Management“. Damit werden jene Aktivitäten von Unternehmen beschrieben, die der Anpassung an und der Befolgung von aktuellen gesetzlichen Auflagen und Regeländerungen gewidmet sind. Besonders auf den Gebieten des Bilanz- und Kapitalmarktrechts (auf denen hier das Schwergewicht liegen soll) hat es in den letzten Jahren zahlreiche Neuregelungen gegeben, deren Umsetzung für die Unternehmen einerseits mit Kosten verbunden, andererseits zwingend erforderlich ist, um strafrechtliche Probleme und Imageschäden zu vermeiden.

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White Collar Crime Teil 1: Ansätze zur Betrugsprävention in Unternehmen

Die jüngste Finanz- und Bankenkrise (wie auch ähnliche Krisen zuvor) haben für die beteiligten Unternehmen nicht nur ökonomische Auswirkungen, sondern sind auch aus juristischer Sicht von Relevanz. Nicht selten werden die wirtschaftlichen Katastrophen zumindest zum Teil von illegalem Verhalten begleitet oder ausgelöst. Auf der anderen Seite sind Änderungen des zu beachtenden gesetzlichen Rahmens für Firmen eine stetige Herausforderung, der es angemessen zu begegnen gilt, will man nicht die Reputation oder gar die Existenz des eigenen Unternehmens gefährden.

Einige wenige, juristisch bedeutsame Aspekte aus diesem Zusammenhang sollen in der Reihe zum “White Collar Crime” beleuchtet werden; allerdings nicht nur mit Bezug zur letzten Krise.

Als erstes geht es hier um den weiten Bereich der “Betrugsprävention”: Wie kann ein Unternehmen selbst schon im Vorfeld durch vorsorgende “Anti-Fraud-Maßnahmen” sicherstellen, dass es in der eigenen Firma, zum Beispiel im Rechnungswesen, nicht zu strafrechtlich relevanten Verstößen kommt.

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